Ansprechpartner

Jörg Corsten
j.corsten@kamps-neuss.de
Fon: +49 2131-52367-0

Container

 

Container mit Doppelflügeltür 6 m³

Großraum-Container mit Doppelflügeltür 30 m³

Information (FAQ)

Darf der Behälter auf öffentlichem Gelände stehen?
Mit einer kostenpflichtigen Sondergenehmigung der Behörde dürfen Behälter auf öffentlichem Gelände abgestellt werden. Bei Bedarf kümmern wir uns gerne um die Einholung dieser Genehmigung.

Dürfen alle Arten von Abfällen in einen Behälter?
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibt zwingend eine Trennung der unterschiedlichen Abfallarten vor. Zu empfehlen ist grundsätzlich die Trennung nach Abfall zur Beseitung und Abfall zur Verwertung. Pro Abfallstoff sollte möglichst ein Behälter verwendet werden.

Für welchen Zeitraum steht ein Behälter zur Verfügung?
Unsere Container stellen wir bis zu 3 Tage pauschal zur Verfügung. Nach Absprache können Sie die Behälter auch über einen längeren Zeitraum mieten.

Ist der Zufahrtsweg für schwere Lkws bzw. die Stellfläche für Container oder Mulden geeignet?
Da wir keine Haftung für Schäden an den Toreinfahrten, Zäunen,Zufahrtswegen und Stellflächen übernehmen können, ist es für Sie wichtig, die Einfahrt und den Untergrund der Stellfläche zu überprüfen.

Welche Art von Abfall habe ich?
Versuchen Sie anhand der aufgeführten Abfallarten festzustellen, wieviel unterschiedliche Abfallarten Sie entsorgen möchten.

Welche Art von Behälter benötige ich?
Im allgemeinen einen Behälter, der Ihrem Vorkommen von Abfall entspricht (Sortierung nach Abfallart beachten). Bei Bauschutt und Bodenaushub kann jedoch höchstens ein Container bis zu 6 m³ zur Verfügung gestellt werden, da sonst das zulässige Gesamtgewicht unserer Fahrzeuge überschritten wird.

Wer befüllt die Behälter?
Wir stellen Ihnen die Behälter zur Verfügung. Die Befüllung wird von Ihnen durchgeführt. Auf Wunsch übernehmen wir die Befüllung.